Zugangsvoraussetzungen
Für ein Fachschulstudium an der GBS sollten Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:
Im berufsbegleitenden Studium kann die Hälfte der geforderten Berufspraxis während des Studiums absolviert werden.
Nach dem Nachweis der o. g. Voraussetzungen werden Sie unter den Vorgaben der Fachschulverordnung zum Studium Ihrer Wahl zugelassen
(Verordnung des Sächsischen Staatsministerium für Kultus über die Fachschule im Freistaat Sachsen v. 20.08.2003, Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 12.06.1992 i. d. F. v. 26.10.1999).
- möglichst die Mittlere Reife (10. Klasse),
- einen einschlägigen Berufsabschluss und
- ein Jahr entsprechende Berufspraxis
- möglichst die Mittlere Reife (10. Klasse),
- keinen einschlägigen Berufsabschluss und
- fünf Jahre für das Studium einschlägige Berufspraxis
Im berufsbegleitenden Studium kann die Hälfte der geforderten Berufspraxis während des Studiums absolviert werden.
Nach dem Nachweis der o. g. Voraussetzungen werden Sie unter den Vorgaben der Fachschulverordnung zum Studium Ihrer Wahl zugelassen
(Verordnung des Sächsischen Staatsministerium für Kultus über die Fachschule im Freistaat Sachsen v. 20.08.2003, Beschluss der Kultusministerkonferenz v. 12.06.1992 i. d. F. v. 26.10.1999).